Expertenkommission Fracking

gemäß WHG §13a Absatz 6

Die Expertenkommission Fracking ist eine unabhängige Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde. Dies erfolgte auf Grundlage § 13a Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes. Die unabhängige Expertenkommission setzt sich zusammen aus:

  1. einem Vertreter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
  2. einem Vertreter des Umweltbundesamtes,
  3. einem vom Bundesrat benannten Vertreter eines Landesamtes für Geologie, das nicht für die Zulassung der Erprobungsmaßnahmen zuständig ist,
  4. einem Vertreter des Helmholtz-Zentrums Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum,
  5. einem Vertreter des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung Leipzig sowie
  6. einem vom Bundesrat benannten Vertreter einer für Wasserwirtschaft zuständigen Landesbehörde, die nicht für die Zulassung der Erprobungsmaßnahmen zuständig ist. 

Die Expertenkommission Fracking leistet wissenschaftliche Beratung für den Deutschen Bundestag und legt jährlich Berichte vor. Der erste Expertenbericht wird am 30. Juni 2019 dem Deutschen Bundestag übergeben.

Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.