Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Projektträger Jülich ist bemüht, die Website expkom-fracking-whg.de/ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer aktuell gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 21. Mai 2025 durchgeführt wurde.

Die Überprüfung hat ergeben, dass der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar ist.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Die vorliegende Erklärung wird nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache erläutert.

Rückmeldung und Kontakt

Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder Anregungen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich
Geschäftsstelle Expertenkommission Fracking
Dr. Ute Münch
Lützowstraße 109
Tel.: 030-20199 3539
E-Mail: ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de

Schlichtungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.