Selbstverständnis der Expertenkommission Fracking

Wasser und die Benutzung von Gewässern sind für das Überleben und im Alltag des Menschen unersetzlich. Gleichzeitig wird für den Erhalt von Lebensraum, Mobilität und ökonomischem Handeln der Untergrund bewirtschaftet, z.B. zur Gewinnung von Rohstoffen und Energie oder der Führung von Versorgungsleitungen oder Verkehrswegen.

Eingriffe in den Wasserhaushalt sind wegen der Wichtigkeit des Schutzgutes Wassers, insbesondere dessen Bedeutung für die Trinkwasserversorgung, an strenge Anforderungen gebunden, die sich am Vorsorgeprinzip orientieren. Die beiden Dimensionen des Vorsorgeprinzips sind die Risikovorsorge und die Ressourcenvorsorge. Risikovorsorge bedeutet, bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über Art und, Ausmaß, Wahrscheinlichkeit sowie Kausalität von Umweltschäden und –gefahren vorbeugend zu handeln, um diese von vorneherein zu vermeiden. Ressourcenvorsorge meint, mit den natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft schonend umzugehen, um sie langfristig zu sichern und im Interesse künftiger Generationen zu erhalten.

Damit diese wissenschaftlich begleitet werden, hat die Bundesregierung die Einrichtung der Expertenkommission Fracking beschlossen.

Die Aufgaben der Expertenkommission Fracking

(1) Die Kommission ist für die wissenschaftliche Beratung des Bundestages zuständig.

(2) Die Kommission hat nach § 13a Absatz 6 Satz 1 bis 3 WHG ausschließlich folgende Aufgaben: 

  1. wissenschaftliche Begleitung und Stellungnahme zu den erzielten Ergebnissen von max. vier Erprobungsmaßnahmen, die nach § 13a Abs. 2 WHG zu dem Zweck erlaubt worden sind, ihre Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt zu erforschen,
  2. die Öffentlichkeit regelmäßig über die Bewertung der in 1. genannten Erprobungsmaßnahmen zu unterrichten und ihr hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, 
  3. über ihre Tätigkeit sowie zum Stand der Technik jährlich zum 30. Juni eines Jahres dem Deutschen Bundestag einen Bericht zu übermitteln und diesen im Internet zu veröffentlichen, 
  4. der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf des unter 3. genannten Berichts zu geben.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der unabhängigen Expertenkommission Fracking fasst die Aufgaben und Zusammensetzung der Kommission zusammen. Darin ist auch festgelegt, welche Mehrheiten zur Beschlussfassung notwendig sind. Sitzungsbeschlüsse werden der Öffentlichkeit ebenso wie die jährlichen Berichte an den Bundestag über die Webseite zur Verfügung gestellt. 

Alle weiteren Informationen können der Geschäftsordnung entnommen werden.

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