Häufig gestellte Fragen bzw. Kommentare und Antworten (FAQ)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Anfang Juni 2019 seine Informationsseite zum Thema Fracking aktualisiert und informierte über die konstituierende Sitzung der ExpKom.

BMWi, Fracking

 

Auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) findet sich seit Anfang Juni 2019 der Link zur Seite der ExpKom.

BMU, Fracking

 

Über die Webseite und die Veröffentlichung des Berichtes wurde Anfang Juli durch eine gemeinsame Pressemitteilung der beteiligten Ressorts (BMBF, BMWi, BMU) hingewiesen.

BMBF, Bericht 2019

BMWi, Bericht 2019

BMU, Bericht 2019

  • Über die Internetseite.
  • Die Arbeit der ExpKom wird für den Deutschen Bundestag jeweils zum 30. Juni in einem Bericht zusammengefasst. Etwa vier Wochen zuvor wird ein Berichtsentwurf im Internet veröffentlicht.
  • Um über die Veröffentlichung des Berichtsentwurfs zu informieren, gibt die Expertenkommission Fracking seit 2020 über news aktuell, ein Unternehmen der dpa-Gruppe, eine Pressemitteilung bundesweit heraus.

Der Berichtsentwurf wird unmittelbar nach Erstellung, etwa vier Wochen vor Versendung an den Deutschen Bundestag, über die Webseite veröffentlicht.

Der Berichtsentwurf wurde unmittelbar nach Erstellung Anfang Juni 2019 über die Webseite veröffentlicht. Darin sind die Arbeiten der Kommission vom Zeitpunkt der Konstituierung Mitte Mai bis Anfang Juni 2019 zusammengefasst und lediglich die bisherigen organisatorischen Tätigkeiten der ExpKom dargestellt. Der Entwurf/Bericht enthält jedoch noch keine fachlichen Informationen zu unkonventionellem Fracking.

In den beiden kommenden Jahren 2020 und 2021 wird die ExpKom die Erfahrungen anderer Staaten zu unkonventionellem Fracking auswerten bzw. Studien beauftragen, um den dortigen Stand von Wissenschaft und Technik dokumentieren zu können. Die Beauftragung und Auswertung der Studien wird jeweils bis in den Mai dauern, so dass aufgrund der engen Zeitplanung eine Veröffentlichung des Berichtsentwurfs für Anfang Juni vorgesehen ist, etwa vier Wochen bevor der Bericht an den Deutschen Bundestag verschickt wird.

Kommentare und Fragen, die über das Kontaktformular der Webseite eingereicht werden, werden an die Expertenkommission Fracking (ExpKom) übersendet.

Anfragen und Kommentare werden von der ExpKom beantwortet und exemplarisch auf der Webseite der Expertenkommission Fracking unter FAQ anonymisiert und generalisiert veröffentlicht.

Die Expertenkommission Fracking betrachtet die geologischen und technischen Faktoren, die bei der Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten von Bedeutung sind bzw. sein können. Die ExpKom wird dabei die Auswirkungen auf die Umwelt, den Untergrund und den Wasserhaushalt zusammenfassen.
Die Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte oder die Bewertung der unkonventionellen Erdgasförderung im Hinblick auf die Kohlenstoffdioxid-Emissionen oder die Erreichung der Klimaschutzziele gehören nicht zu den Aufgaben der Expertenkommission Fracking.

Die Überprüfung des § 13a WHG obliegt nicht der Expertenkommission, sondern der Bundesregierung. Entsprechende Verfahren für die Neufassung des o.g. Paragraphen müssen daher von der Bundesregierung festgelegt und durchgeführt werden.

Die konstituierende Sitzung fand am 16.05.2019 in Berlin statt. Seit diesem Zeitpunkt hat die Kommission offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Zwei Wochen später wurde der erste Berichtsentwurf veröffentlicht.

Nach der Berufung der Mitglieder Ende Juli 2018, erfolgten Abstimmungen mit den zuständigen Ressorts. Darüber hinaus wurden erste organisatorische Grundlagen geschaffen.

Bis 2021 wird die ExpKom den Stand von Wissenschaft und Technik zum unkonventionellen Fracking für den Deutschen Bundestag zusammenfassen.

Sofern bis zu diesem Zeitpunkt Erprobungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von den zuständigen Landesbehörden bewilligt worden sind, wird die Kommission diese wissenschaftlich begleiten und dazu Stellung nehmen. Über die daraus gewonnenen Erkenntnisse wird die Öffentlichkeit über die Webseite informiert.

Die ExpKom ist für die wissenschaftliche Beratung des Deutschen Bundestages zuständig.

Im Jahr 2021 wird der Deutsche Bundestag auf Grundlage des bis dahin von der ExpKom vorgelegten Endberichtes zum Stand von Wissenschaft und Technik das Verbot von unkonventionellem Fracking in Deutschland überprüfen.

Bereits in den Jahren 2012 und 2014 hat das Umweltbundesamt zwei Studien beauftragt und veröffentlicht (siehe Links weiter unten). Darüber hinaus existieren Berichte und Studien, die die Europäische Union im internationalen Rahmen vergeben hat. Die Expertenkommission wird daher die veröffentlichen Studien auswerten und für den Deutschen Bundestag die Ergebnisse zusammenfassen.

Folgende Fragen sind aus derzeitiger Sicht der ExpKom unter naturwissenschaftlich-technischen Aspekten in den bisherigen Studien nicht ausreichend behandelt, aber für die Risikovorsorge ein wichtiger Bestandteil:

1. Angepasste Monitoringstrategien und -verfahren für Grund- und Oberflächengewässer,

2. Langfristiger Verbleib von Lagerstätten- und Frackingfluiden (Flowback),

3. Mechanische Langzeit-Integrität ausgeförderter Lagerstätten,

4. Mikroseismische Begleiterscheinungen.

Risikovorsorge bedeutet, bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über Art, Ausmaß, Wahrscheinlichkeit sowie Kausalität von Umweltschäden und -gefahren vorbeugend zu handeln. Daher ist es essentiell, die zuvor genannten Aspekte aufzuarbeiten. Darüber hinaus müssen Erprobungsmaßnahmen den Zweck haben, die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt wissenschaftlich zu erforschen. Die zugehörigen wasserrechtlichen Erlaubnisse bedürfen zuvor der Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen. 

 

Veröffentlichte Studien der Umweltbundesamtes:

Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.                                                                                                                    
Teil 1: Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen

      Studie Umweltbundesamt, 2012

 

Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas insbesondere aus Schiefergaslagerstätten.
Teil 2 - Grundwassermonitoringkonzept, Frackingchemikalienkataster, Entsorgung von Flowback, Forschungsstand zur Emissions- und Klimabilanz, induzierte Seismizität, Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt.

        Studie Umweltbundesamt, 2014

Veröffentlicht werden jeweils alle von der ExpKom gefassten Beschlüsse einer Sitzung. Diese können zu Regularien oder Inhalten erfolgen.

Die Expertenkommission Fracking wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung Studien beauftragen, um den Stand von Wissenschaft und Technik dokumentieren zu können. Die Kommission wird hierzu genaue Leistungsbeschreibungen festlegen. In der Leistungsbeschreibung sind die Merkmale des Auftragsgegenstandes dargelegt. Dabei wird die Beschreibung der zu erstellenden Studie bzw. der zu lösenden Aufgabe so genau wie möglich definiert, um ein klares Bild vom Auftragsgegenstand zu erhalten. Eine genaue Zeitplanung und Zielsetzung sind darin enthalten. Auch Kriterien, mit denen die ExpKom die Angebote und später die erbrachte Leistung überprüfen kann, werden im Vorfeld genau definiert.

Das Verfahren zur Vergabe einer Studie/Auftrag unterliegt den jeweiligen Regelungen des Vergaberechtes.

Als unkonventionell werden Lagerstätten bezeichnet, in denen das Erdgas/Erdöl nicht in porösen, sondern in sehr feinkörnigen, dichten Gesteinen wie Schiefer, Ton und Mergel oder aber auch in Kohleflözen eingeschlossen ist. Nach § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist in Deutschland in diesen unkonventionellen Lagerstätten Fracking untersagt.

In den Geowissenschaften werden unkonventionelle von konventionellen Lagerstätten unterschieden. Als unkonventionell werden Lagerstätten bezeichnet, in denen Kohlenwasserstoffe (Erdöl und -gas) in den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein eingeschlossen sind. Die Kohlenwasserstoffe sind im Muttergestein verblieben und nicht wie in konventionellen Lagerstätten in ein poröseres Gestein migriert (gewandert).

Fragen, Kommentare und Anmerkungen, die die Arbeit der ExpKom betreffen, können über das Kontaktformular der Webseite eingereicht werden. Sie werden auf diese Weise zentral gesammelt, weitergeleitet und von der Expertenkommission beantwortet.

Die Entscheidung über die Erprobungsmaßnahmen liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes.

Siehe hierzu: Gesetzestext, WHG § 13a

Bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung im Juni 2020 lagen der Expertenkommission keine Anträge für Erprobungsmaßnahmen vor. Zwar entfällt dadurch für die Kommission ein Teil ihrer Aufgabe, dennoch bleibt sie weiterhin für die wissenschaftliche Beratung des Bundestages zuständig.

Aufgaben & Selbstverständnis

Der Faktor hängt von den betrachteten Zeitskalen ab. So besitzt Methan (CH4) als Treibhausgas eine um den Faktor 25* höhere klimaverändernde Wirkung als Kohlenstoffdioxid (CO2) bei der Betrachtung eines Zeitraums von 100 Jahren. Wird ein kürzerer Zeitraum von 20 Jahren angesetzt, verstärkt sich der Faktor auf das 86-fache.

Umweltbundesamt*

Bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus sogenannten konventionellen oder unkonventionellen Lagerstätten kann es zu mikroseismischen Bewegungen kommen, denn Eingriffe in den tieferen Untergrund führen zu Spannungsänderungen und ‑umlagerungen. Sie bergen daher das Potenzial, seismische Erschütterungen zu induzieren. Die induzierten Beben sind zumeist vergleichsweise schwach*.

Richter-Skala*

Bericht des Umweltbundesamtes zur tiefen Geothermie

Worldwatch Institute

Wegen der Bedeutung von Grundwasserleitern für die Trinkwassergewinnung und den Umweltschutz sollen international vorhandene Konzepte zur Erfassung, Bewertung und Überwachung der Auswirkungen der Tätigkeiten im Rahmen der Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Kohlenwasserstoffvorkommen zusammengestellt und ausgewertet werden. Hierbei wird auch der Verbleib von Lagerstätten- und Frackingfluiden (Flowback) untersucht.

Informationen des Umweltbundesamtes

Die Literaturhinweise spiegeln zunächst die bereits für Deutschland vorliegenden Studien wider. Internationale Fachliteratur wird zusätzlich ausgewertet.